FAQs

Du interessiert dich für das Angeln? Und möchtest den "Angelschein" machen?

Wenn Du bei uns Angeln möchtest, brauchst du eine in Deutschland abgelegte / bestandene Fischerprüfung. Oft wird Sie auch als "Angelschein" bezeichnet. Durch die bestandene Fischerprüfung kannst du die Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die du für die Ausübung des Angelns und für den Umgang mit gefangenen Fischen benötigst. Mit der Fischerprüfung kannst du auch den blauen Fischereischein erwerben, der dich berechtigt, in anderen Bundesländern Gastkarten zu erwerben. Für den Erhalt des Prüfungsnachweises gibt es zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Prüfungsvorbereitung in Seesen / Münchehof durch den ASV Seesen

Der VFG Ambergau e.V. bietet aktuell keine Fischereilehrgänge mehr an.

Seit 2009 bietet unser Kooperationspartner, der ASV Seesen jährlich regelmäßig Lehrgangstermine mit anschließender Fischerprüfung an:

Im Frühjahr, meist in der Zeit zwischen März und Mai, bietet der ASV Seesen den Lehrgang in den Räumlichkeiten des Ausbildungszentrum der Niedersächsischen Forst in Münchehof an. Dieser Lehrgang findet unter der Woche statt, meist dienstags und donnerstags ab 18.30 Uhr. Münchehof liegt ca. 6 km von Seesen entfernt.

Im Herbst, meist in der Zeit ab September, wird ein Wochenend-Lehrgang im Seesener Vereinsheim am Reddekolk angeboten. Dieser geht meist drei Wochenenden in Folge, von freitagabends bis ca. sonntagmittags.

Da die Ausbilder möglichst viel Wissen vermitteln möchten, wird angestrebt, die Kurse mit max. 25 Teilnehmern zu belegen. Bitte nimm daher frühzeitig mit dem ASV Kontakt auf, um Dir einen der begehrten Plätze zu sichern.

Die Prüfung wird dann von einem Prüfer des Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. abgenommen.

Unter www.av-nds.de könnt Ihr die Inhalte unter "Leistungen" » "Fischerprüfung" abrufen!

Keine Angst, die Lehrgänge haben eine Erfolgsquote von über 95 %, kaum ein Teilnehmer ist in den letzten Jahren "durchgefallen"!

Möglichkeit 2: Online-Vorbereitungskurse

Du hast keine Möglichkeit, an den Vorbereitungskursen teil zu nehmen? Kein Problem!

Extra für Berufstätige, Schichtarbeiter, Montagearbeiter, Alleinerziehnede usw. gibt es die Möglichkeit, die Prüfungsvorbereitung online zu gestalten. Informationen dazu findest Du unter www.fishing-king.de.

Hier findest Du alles an Infos die Du benötigst. Die anschließende Prüfung findet an einem der Prüfungsstandorte statt, entweder z. B. in Northeim oder Hannover.

Bei Interesse nehmt einfach Kontakt mit uns auf!

FAQs für (künftige) Mitglieder:

Wann und wie muss ich meine Fangkarte abgeben?

Deine Fangkarte kannst du im Schreibwarengeschäft "Büma-Service" (Königsstraße 17 in Bockenem) abgeben. Auch leere Fangkarten sind grundsätzlich zurückzugeben. Die Rückgabezeiträume sind in der Regel in der Kalenderwoche vor Weihnachten oder in der ersten bzw. zweiten Kalenderwoche im neuen Jahr. Die neue Fangkarte erhält ihre Gültigkeit frühesten am 1. Januar.

Die neue Fangkarte bekommst du ausschließlich im direkten Tausch "Alt gegen Neu" - vorausgesetzt dein Jahresbeitrag wurde bereits bezahlt. Sollte, aus was für Gründen auch immer, der Lastschrifteinzug bei dir nicht geklappt haben, bitten wir Dich den Jahresbeitrag so schnell wie möglich - mit Angabe deines Namens, auf unser Vereinskonto zu überweisen. Habe bitte Verständnis dafür, dass wir nicht auf Deine Zahlung warten. Daher solltest du uns über deine Zahlung informieren und deine neue Fangkarte erst einige Tage später abholen, damit wir die Ausgabestelle rechtzeitig informieren können, da unsere Ausgabestelle keine Einsicht auf unsere Zahlungseingänge hat.

Wie finde ich die Vereinsgewässer?

In unserer Gewässerordnung findest Du unsere Vereinsgewässer, so wie die Gewässer unseres Kooperationspartners mit Anfahrtsbeschreibung. Einige Gewässer haben sogar die GPS Koordinaten für Google Maps.

Befindet sich überhaupt genügend Fisch in den Gewässern?

Da können wir ganz klar JA sagen. In unseren Fließgewässern wie Nette und Beffer werden regelmäßig "wilde" Fische gefangen - d.h. der Fischbestand reproduziert sich recht erfolgreich. Aber auch in unseren stehenden Gewässern wird regelmäßig Fischbrut gesichtet.

Trotzdem müssen wir regelmäßig Besatzmaßnahmen tätigen - zum einen um den äußeren Einflüssen wie Hochwasser, Gewässerverschmutzung und den Fischfängen entgegenzuwirken. Zum anderen führt auch die Anwesenheit des Kormorans zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Fischbestandes - ein Kormoran verspeist durchschnittlich pro Tag ca. 350g Fisch. Desweiteren beteiligen wir uns auch an einigen Artenschutzprojekten - z.B. an Aalbesatzmaßnahmen oder die Beteiligung an dem Artenschutzprojekt des Leine-Lachs e.V.

Gibt es Arbeitseinsätze?

Grundsätzlich finden vereinzelt Arbeitseinsätze statt, jedoch nicht mehr verpflichtend. Stehen wichtige Einsätze an, so kann der Vorstand "bezahlte" Einsätze ansetzen. Das heißt das pro Mitglied bis zu 3 Arbeitsstunden von dem jeweiligen Einsatz mit je 10€ ausbezahlt werden können.

Darf ich an den Gewässern übernachten?

Einem Nachtangeln steht grundsätzlich nichts im Wege (ausgenommen vom Braunschweiger Bereich der Nette - dort sind nur Kunstköder erlaubt). Das Nachtangeln sollte jedoch nicht übertrieben werden.

Jedoch ist das Aufschlagen von Zelten oder das Campen verboten! Erlaubt sind seitlich geschlossene Angelschirme OHNE Boden. Jegliches Übernachten am Gewässer geschieht auf eigene Gefahr. Wege und Wiesen sind grundsätzlich frei zu halten - Landwirtschaftlicher Verkehr darf unter keinen Umständen behindert werden.

Desweiteren dürfen weder Angelplätze oder Feuer angelegt werden - Schilfgürtel/Gelegezonen dürfen weder betreten, verändert oder zerstört werden.

Es ist verboten Müll/Kot/Fischabfälle oder sonstiges liegen zu lassen.

Ich habe einen Fisch gefangen, der nicht auf der Fangkarte zu finden ist.

Ist es eine Kreuzung von heimischen Fischen - z.B. eine Tigerforelle (Kreuzung zwischen Saibling und Forelle), so ist mit dem Fisch wie mit einem Saibling zu Verfahren (Mindestmaße und Schonzeiten beachten) und auch als Saibling einzutragen.

Hast du einen heimischen Wels gefangen, so ist dort lediglich das Mindestmaß von 50cm einzuhalten - eine Schonzeit gibt es nicht. Trage den Fang bitte dennoch gesondert in deine Fangkarte ein.

Hast du jedoch eine fremde oder invasive Art gefangen, entnehme den Fisch bitte aus dem Gewässer und führe ihn niemals einem anderen Gewässer zu. Für solche Fischarten gibt es weder Mindestmaße, noch Schonzeiten.

Bitte informiere uns nach einem Fang von Fremden/Invasiven Arten immer unverzüglich. Gerne mit genauem Standort und Fotos vom Fang.

Trage bitte jeden Fang eines fremden oder invasiven Fisches gesondert in deine Fangkarte ein.

Hier findest du fremde oder invasive Arten:

Argus Schlangenkopffisch; Kaulbarsch; Wolgazander; Schwarzmundgrundel;

Sibirischer Stör, afrikanischer Wels; Schwarzer Zwergwels; Katzenwels; gestreifter Korallenwels; Asiatischer Schlammpeitzger

Sonnenbarsch; chinesische Wollhandkrabbe ; Signalkrebs; Amerikanischer Hundsfisch; Pazifischer Buckellachs

Ich habe ein Fischsterben oder eine Gewässerverunreinigung oder einen umgestürzten Baum entdeckt - was tun?

Bei Fischsterben oder Gewässerverunreinigungen sind die jeweiligen Gewässerwarte oder Fischereiaufseher zu kontaktieren. Du machst aber auch nichts falsch, wenn du die Polizei verständigst - dann wäre im Nachgang eine Info an uns aber von Vorteil.

Meldeweg Notfallrufliste Fischsterben / Verunreinigung:

1. Vereinsverantwortlichen benachrichtigen

2. Polizei Bockenem Tel.: 05067 - 249810

3. Notruf 110 ( wenn niemand erreichbar )

Fischereiaufseher / Gewässerwarte / Institutionen

Hans-Werner Bittermann Tel.: 05 067 - 55 84 oder 0178 - 873 3644

Helmut Niepel 05 067 - 20 01

Stadt Bockenem 05 067 - 242 - 0 von 9.00 - 16.00 Uhr

Stadt Bockenem 05 067 - 698 712 ständige Bereitschaft

Untere Wasserbehörde Hildesheim 05 121 - 309 41 71 ( 41 72) (41 81)

Ist an der Nette ein Baum umgestürzt, dann kannst Du dies gerne dem Ingenieurbüro Metzing (Tel. 05381939311) melden. Sie arbeiten mit dem Nette Unterhaltungsverband zusammen.

Darf ich die Gewässer mit Booten befahren?

Das Befahren unserer Gewässer mit Booten jeglicher Art ist unseren Mitgliedern grundsätzlich verboten.

Einzig abgesprochene Einsätze - sei es Arbeitseinsätze oder Aktionen von anderen Vereinen bilden die Ausnahme.

Ich möchte meine Mitgliedschaft beenden- wie mache ich das?

Das tut uns leid, wenn Du deine Mitgliedschaft beenden möchtest! Du kannst deine Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende beenden. Hierzu reicht ein fristgerechter 3 Zeiler per Post oder per Mail an info@angelverein-bockenem.de

Bitte hab dafür Verständnis, dass kurzfristige Austritte nach der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht möglich sind, da wir frühzeitig für die neue Saison planen müssen und die Fangkarten drucken lassen. Bitte hab dafür Verständnis dass wir Austrittserklärungen per Zuruf oder per Whatsapp nicht annehmen können. Für unsere Unterlagen benötigen wir was schriftliches.

Ansprechpartner:
Stefan Hinz
E-Mail: info@angelverein-bockenem.de